Sowohl der Lohn als auch das Gehalt sind Arbeitsentgelte, die vom Arbeitgeber an einen Arbeitnehmer gezahlt werden. Die Zahlungen erfolgen für eine unselbstständig erbrachte Arbeitsleistung. In beiden Fällen handelt es sich um einen Bruttobetrag.
In der Regel erhalten Arbeiter einen Lohn und Angestellte ein Gehalt. Dieser Unterschied ist allerdings nicht absolut. Wenn zum Beispiel Mitarbeiter einer Zeitarbeitsfirma als kaufmännische Angestellte vermittelt werden, erhalten sie dennoch einen Lohn.
Tarifverträge regeln Lohn und Gehalt
Lohn- und Gehaltszahlungen sind in Tarifverträgen geregelt, von denen es in Deutschland aktuell circa 67.000 gibt. In den Verträgen ist die Höhe der Entgelte festgelegt, die in Lohn- und Gehaltsgruppen unterteilt sind.
Unternehmen, die an einen Tarifvertrag gebunden sind, müssen das tariflich festgelegte Mindestgehalt beziehungsweise den Mindestlohn zahlen. Auf freiwilliger Basis dürfen höhere Löhne oder Gehälter gezahlt werden.
Es gibt verschiedene Arten von Lohn. Neben dem Stundenlohn sind der Stücklohn und der Akkordlohn gebräuchlich.
Monatliches Gehalt oder Stundenlohn
Ein Angestellter erhält sein monatliches Gehalt. Die Höhe des Gehalts variiert nicht nach der Anzahl der Arbeitstage. Es ist demnach kein Unterschied, ob ein Monat 21 oder weniger Arbeitstage hat. Beim Lohn dagegen wird im Unterschied zum Gehalt nach der tatsächlich erbrachten Arbeitsleistung abgerechnet. Der Arbeiter erhält einen Stunden- oder Stücklohn.
Nach dieser Berechnung der Arbeitsleistung kann der Lohn von Monat zu Monat unterschiedlich ausfallen. Diese Regelung kann sich besonders in Monaten mit vielen Feiertagen zu Ungunsten des Lohnempfängers auf seinem Konto bemerkbar machen.
Ein Gehalt basiert auf einer vereinbarten Arbeitszeit, die im Arbeitsvertrag festgeschrieben ist. Eher selten erhält der Angestellte geleistete Überstunden zusätzlich zum Gehalt ausbezahlt. Bei der in vielen Unternehmen üblichen Gleitzeit erarbeitet sich der Gehaltsempfänger ein Zeitguthaben, das er nach Absprache mit seinem Vorgesetzten in Anspruch nehmen kann.
Arbeiter erhalten im Unterschied hierzu zum Lohn zusätzlich den Stundenlohn für erbrachte Überstunden. Hierbei kann der Stundenlohn höher ausfallen, wenn es sich um zusätzliche Arbeiten an Feiertagen oder während der Nacht handelt.
Zusatzleistungen zu Lohn und Gehalt
Arbeiter und Angestellte können zu Lohn und Gehalt freiwillig oder tariflich vereinbarte Zusatzleistungen erhalten. Dazu zählen unter anderem Urlaubs- und Weihnachtsgeld, aber auch Sachleistungen wie Dienstwagen oder Tankgutscheine.
Im Krankheitsfall erhalten Lohn- und Gehaltsempfänger maximal sechs Wochen vom Arbeitgeber ihren Lohn oder ihr Gehalt weitergezahlt.
Seit im Jahr 2003 die Gewerkschaft IG Metall mit dem Arbeitgeberverband Gesamtmetall ein Entgelt-Rahmenabkommen abgeschlossen hat, werden die Begriffe Lohn und Gehalt übrigens zusammenfassend durch Entgelt ersetzt. So gesehen besteht zwischen Lohn und Gehalt kein Unterschied mehr.