Über die Rente mit 63 wird gegenwärtig heftig diskutiert. Hier erfahren Sie wichtige Fakten zum Thema Rente und Rente mit 63.
Wer kann wann in Rente gehen?
Für die normale Altersrente muss der Versicherte zur Zeit mindestens sechzig Monate Versicherungszeit nachweisen können. Seit dem Jahr 2012 steigt dabei die Altersgrenze stufenweise von 65 auf 67 Jahre an. Das bedeutet, dass der Gesetzgeber der höheren Lebenserwartung Rechnung trägt; die Lebenserwartung stieg in den letzten Jahrzehnten immer mehr an.
Es gibt aber durchaus Unterschiede in den einzelnen Bereichen der Altersrente. So unterscheidet man zwischen der Altersrente für langjährig Versicherte, für Schwerbehinderte und für weitere Personengruppen. Für die Regelrente gelten aber zur Zeit die 65 bis 67 Lebensjahre, wobei die stufenweise Anhebung sich nach dem Geburtsdatum richtet.
Neuer Gesetzentwurf der Bundesregierung
Die Bundesregierung plant nun, die normale Altersrente schon mit 63 Jahren zu ermöglichen (‚Rente mit 63‘). Diese Regelung soll nach dem Willen der neuen Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles von der SPD schon am 1. Juli 2014 in Kraft treten.
Besonders interessant ist dieses neue Gesetz für die sogenannten langjährig Versicherten, wenn diese Beitragszeiten von 45 Jahren nachweisen können. Diese Beitragszeiten setzen sich nicht nur aus Erwerbstätigkeit, sondern auch aus Ersatzzeiten wie zum Beispiel dem Bezug von Arbeitslosengeld I und den Kundererziehungszeiten zusammen.
Der Bezug von Sozialhilfe oder von Hartz IV gilt bei der Rente mit 63 allerdings nicht als anrechnungsfähige Beitragszeit und auch die frühere Arbeitslosenhilfe soll nicht als Beitragszeit angerechnet werden.
Unterschiede bei den Versicherungsjahren
Wer 45 Jahre lang oder noch länger eingezahlt hat, der soll belohnt werden. Das war prinzipiell bisher schon so und daran soll sich auch künftig nichts ändern.
Mit 63 könnten nach der neuen Regelung bald diejenigen in die Regelaltersrente gehen, die 45 Jahre Beiträge vorweisen können und die vor dem 1. Januar 1953 geboren wurden.
Auch Versicherte mit weniger Versicherungsjahren könnten die Rente mit 63 Jahren in Anspruch nehmen, sie müssten dann allerdings prozentuale Abschläge in Kauf nehmen.
Viele Berechtigte für die Rente mit 63
Gerade in der Generation, die von dem neuen Gesetz erfasst wird, gibt es besonders viele langjährig Versicherte. Insgesamt sind es fast 200.000 Berechtigte pro Jahrgang, für welche das neue Gesetz interessant wird.
Aber nicht nur die Arbeitnehmer würden von diesem neuen Gesetz profitieren, sondern auch die Arbeitgeber. Denn durch eine Kündigung könnten nun Arbeitnehmer fast abschlagsfrei schon früher in Rente gehen.
Streit in der Großen Koalition
Gerade die unbeschränkte Anrechnung der Ersatzzeiten für Arbeitslosigkeit ist einer der Streitpunkte innerhalb der Koalition.
Während die SPD den Gesetzentwurf so, wie er vorliegt, durchdrücken möchte, kommt Kritik aus den Reihen der CDU/CSU-Fraktion. Diese befürchtet im Falle der Einführung der Rente mit 63 eine Schwemme von Frührentnern, welche die Rentenkassen zusätzlich belasten würde.
Pech könnten übrigens diejenigen unter den Versicherten haben, die nicht alle Unterlagen über Ersatzzeiten aufbewahrt haben. Denn die Bundesagentur für Arbeit löscht ihre Daten turnusmäßig alle fünf Jahre. Wer nicht mehr nachweisen kann, ob er ALG I oder Arbeitslosenhilfe bezogen hat, verliert eventuell noch nachträglich Beitragszeiten, falls diese nicht oder nicht eindeutig gespeichert waren.