Mindestrente in Deutschland

Es gibt in Deutschland keine Mindestrente. Eine Mindestrente setzt voraus, dass jeder Rentner ohne weitere Voraussetzungen einen festen Mindestbetrag erhält. Das ist in der Bundesrepublik nicht der Fall, wird aber in der politischen Diskussion immer wieder angesprochen.

Die Grundsicherung im Alter stellt keinen vollwertigen Ersatz für eine Mindestrente dar, zumal ihre Berechnung von verschiedenen Faktoren abhängt.

Die Grundsicherung im Alter

Die Grundsicherung im Alter soll einen angemessenen Mindestlebensstandard im Rentenalter gewährleisten, ohne dass Rentner mit geringen Rentenbezügen auf die klassische Sozialhilfe angewiesen sind. Die entsprechende Leistung wird auch als Grundsicherung bei Erwerbsminderung ausgezahlt, wenn die Erwerbsminderungsrente geringer als der Grundbedarf ausfällt.

Bei der Zahlung von Grundsicherungsleistungen an Altersrentner oder an Bezieher einer Rente wegen Erwerbsminderung entfällt in der Regel die Anrechnung des Einkommens anderer Haushaltsbewohner, da grundsätzlich keine Bedarfsgemeinschaft gebildet wird. Eine solche besteht dem Gesetz nach nur mit ebenfalls die Grundsicherungsrente in Anspruch nehmenden Personen.

Anders als bei der umgangssprachlich als Hartz IV bezeichneten Grundsicherung ist das Einkommen von Unterhaltspflichtigen bei der Grundsicherungsrente eigentlich anzurechnen. Dieses ist jedoch üblicherweise nicht nachzuweisen, da der Gesetzgeber eine Freigrenze von 100.000 Euro im Jahr vorsieht und grundsätzlich unterstellt, dass die zum Unterhalt verpflichteten Angehörigen diese unterschreiten. Falls der Antrag auf die Grundsicherung im Alter beziehungsweise bei Erwerbsunfähigkeit jedoch Hinweise auf ein höheres Einkommen der Unterhaltspflichtigen enthält, werden diese zur Offenlegung ihres Verdienstes und gegebenenfalls zur Zahlung von Unterhaltsbeiträgen aufgefordert.

Wie hoch ist die Grundsicherung im Alter?

Die Grundsicherung im Alter beläuft sich auf 385 Euro für den Haushaltsvorstand und auf 345 Euro für den Ehepartner. Hinzu kommen die Kosten einer angemessenen Unterkunft sowie die Sonderbeträge für Menschen mit unvermeidbaren erhöhten Ausgaben. Hierzu gehören bei den Beziehern der Grundsicherung im Alter vor allem die mit Erkrankungen und Behinderungen verbundenen Kosten.

Die Grundsicherung im Alter wird naturgemäß Rentnern nur gewährt, wenn ihre Rentenbezüge geringer als der ermittelte Grundbedarf ausfallen. Des Weiteren dürfen sie nur über ein begrenztes Vermögen verfügen, da dieses nach Abzug der Freibeträge angerechnet wird. Sollten Rentner mit geringen Bezügen einer Nebentätigkeit nachgehen, so bleiben dreißig Prozent der dabei erzielten Einkünfte anrechnungsfrei. Die Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung werden bei der Grundsicherung im Alter oder bei bestehender Erwerbsminderung erstattet.

Ist die Rente nach langjähriger Versicherung als Einstieg in die Mindestrente zu werten?

Die Rente für langjährig Versicherte stellt keinen Einstieg in die Mindestrente dar. Sie besagt lediglich, dass ein Anspruch auf einen vorzeitigen Rentenbeginn ohne Leistungskürzung besteht, wenn der angehende Rentner mindestens fünfundvierzig anrechenbare Versicherungsjahre aufweist.

Da bei dieser Rentenart nur Pflichtbeiträge gewertet werden, sind Akademiker ebenso wie zeitweise selbständig tätige Personen ausgeschlossen. Inzwischen besteht zwar eine Rentenversicherungspflicht für die Einkünfte aus studentischen Nebenjobs, die heutigen Neurentner haben als Studenten jedoch noch keine Rentenversicherungsbeiträge geleistet.

Gibt es politische Vorstöße zu einer allgemeinen Mindestrente?

Dass die Rente für langjährig versicherte Menschen in der Öffentlichkeit teilweise mit der Zahlung einer Mindestrente in Verbindung gebraucht wird, beruht auf ergänzenden Vorstößen verschiedener Politiker. Vor allem die Grünen fielen mit der Forderung nach einer Mindestrente für langjährig versicherte Rentenbezieher auf, wobei sie die Langjährigkeit nicht eindeutig definierten. Als Leistung waren 850 Euro Mindestrentenbezug für den berechtigten Empfängerkreis im Gespräch.

Das Konzept des bedingungslosen Grundeinkommens sieht hingegen faktisch eine Mindestrente vor, da jeder Einwohner und somit auch jeder Rentner den entsprechenden Betrag ohne weitere Bedingungen ausgezahlt bekommt. Vertreten wird es unter anderem von der Piratenpartei.

Die Lebensleistungsrente

Ob die Lebensleistungsrente jemals Gesetz wird, lässt sich derzeit nicht sicher vorhersagen. Immerhin wird sie von der Regierungskoalition weitgehend unterstützt, auch wenn noch nicht alle verfassungsrechtlichen Bedenken ausgeräumt wurden. Die Lebensleistungsrente soll darin bestehen, dass geringere Rentenansprüche aufgestockt werden, sodass jeder berechtigte Rentner mindestens 850 Euro im Monat erhält.

Voraussetzungen für die Auszahlung der Lebensleistungsrente sind dem aktuellen Entwurf zufolge mindestens dreißig Beitragsjahre und vierzig Versicherungsjahre. Zu letzteren gehören auch beitragsfreie Zeiten wie die Schul- und Universitätsausbildung. Des Weiteren müssen Bezieher der Lebensleistungsrente zusätzlich privat für das Alter vorgesorgt haben. Diese private Vorsorgepflicht lässt sich durch eine Rentenzusatzversicherung ebenso wie durch eine Riester-Rente erfüllen.

Die zahlreichen Vorbedingungen bewirken, dass bei der Lebensleistungsrente nicht von einer echten Mindestrente gesprochen werden kann, da diese nur wenigen Rentnern zustehen wird.

Ansätze zu einer Erhöhung geringer Renten

Das Rentenrecht enthält einige Ansätze zur Erhöhung geringer Renten. Hierzu gehört in erster Linie die verbesserte Anrechnung von Kindererziehungszeiten.

Für vor 1992 erzielte niedrige Einkommen erfolgt bei der Rentenberechnung zudem eine fiktive Aufstockung des Jahresverdienstes und damit der gutzuschreibenden Entgeltpunkte.

Auf der anderen Seite wurden früher übliche Leistungen gekürzt oder aufgehoben. So wirkt sich der Universitätsbesuch zwar weiterhin auf die Wartezeit und auf die Berechnung einiger in der Rentenversicherung bedeutender Zeiten, aber nicht mehr direkt auf die Höhe der Altersrente aus.

Ist die Mindestrente sinnvoll?

Eine Mindestrente ohne weitere Voraussetzungen vermeidet mit Sicherheit Altersarmut und dient zudem dem Abbau von Bürokratie. Die Beantragung der Grundsicherung im Alter unterbleibt oft aus Scham, da die Empfänger diese Leistung als Almosen empfinden. Hierzu trägt die Antragstellung beim Sozialamt eindeutig bei.

Eine direkt von der Rentenversicherung ausgezahlte Mindestrente nehmen die Empfänger hingegen als ihnen dank des Arbeitslebens zustehende Leistung wahr. Zudem sollte zumindest im Alter jeder bedingungslos über die zum Leben erforderlichen Mittel verfügen können.