Bundeskanzler-Gehalt

Einschließlich Zulagen dürfte das Bundeskanzler-Gehalt (Bruttoeinkommen) sich auf ungefähr 290.000 Euro pro Jahr belaufen.

Die Position der Bundeskanzlerin beziehungsweise des Bundeskanzlers dürfte im Bewusstsein der Öffentlichkeit wohl das herausragendste politische Spitzenamt in Deutschland sein. Der erste Mann im Staate ist zwar rein rechtlich der Bundespräsident, dem in der protokollarischen Rangfolge vor dem Kanzler dann erst noch der Präsident des Deutschen Bundestages folgt. Doch im Alltag sind diese beiden Amtsträger für die meisten Deutschen weit weniger präsent als die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler. So verwundert es nicht, dass auch die Frage nach dem Bundeskanzler-Gehalt immer wieder rege und oft auch kontrovers diskutiert wird.

Amtsbezüge statt Gehalt

Wer das Amt des Bundeskanzlers innehat, erhält dafür eine Vergütung in Form von Amtsbezügen. Deren Höhe errechnet sich nach einem etwas komplizierten Verfahren, das im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung, dem sogenannten Bundesministergesetz (BMinG) geregelt ist. Dort ist in Paragraph 11 festgelegt, welche Amtsbezüge die Mitglieder der Bundesregierung vom Beginn bis zum Ende ihres Amtsverhältnisses erhalten. Die Amtsbezüge, die monatlich im Voraus gezahlt werden, setzen sich dabei aus drei bis vier Komponenten zusammen: dem Amtsgehalt, einem Ortszuschlag, einer Dienstaufwandsentschädigung sowie gegebenenfalls noch einer jährlichen Entschädigung von 3.600 DM für die Fortführung des Hausstandes am bisherigen Wohnort, falls es dem Betreffenden nicht möglich ist, seinen eigenen Hausstand an den Sitz der Bundesregierung zu verlegen.

Einzweidrittel der höchsten Besoldungsgruppe für Beamte

Das Bundeskanzler-Gehalt bzw. Amtsgehalt des Bundeskanzlers orientiert sich an der Bundesbesoldungsordnung und beträgt laut Bundesministergesetz das 1,67-fache des Grundgehalts, das ein Beamter in der Besoldungsgruppe B11 erhält, einschließlich der Zulagen, die zum Grundgehalt allgemein gewährt werden. Hinzu kommen ein Ortszuschlag in 1,33-facher Höhe des Ortszuschlages, den ein Beamter der Besoldungsgruppe B 11 erhält, sowie eine Dienstaufwandsentschädigung von 24.000 DM jährlich. Laut Besoldungstabelle 2013 errechnet sich für die Bundeskanzlerin derzeit eine jährliche Vergütung von etwa 247.200 Euro, inklusive der in Euro umgerechneten Zulagen dürfte ihr Bruttoeinkommen bei etwa 290.000 Euro pro Jahr liegen.

Steuern, aber keine Arbeitslosen- und Rentenversicherung

Seine Einkünfte muss der Bundeskanzler ebenso versteuern wie jeder andere Bürger auch. Wie alle Beamten muss er jedoch keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung und zur Rentenversicherung zahlen. Dennoch erwirbt der Kanzler Pensionsansprüche, deren Höhe sich nach Dauer der Kanzlerschaft bemisst. Bundeseigene Transportmittel stehen dem Kanzler übrigens nur im Rahmen seiner dienstlichen Verpflichtungen unentgeltlich zur Verfügung. Werden sie privat genutzt, so wird dies dem Bundeskanzler ebenso von der Bundesrepublik Deutschland in Rechnung gestellt wie die Miete für seine Dienstwohnung.