Das Gehalt A 13 ist ein Gehalt gemäß einer sogenannten Besoldungsgruppe.
Die Höhe des Gehalts von Beamten, Richtern und Soldaten wird in Deutschland durch das Bundesbesoldungsgesetz und die nachgeordneten Besoldungsordnungen geregelt. Dabei werden die Beamten in Besoldungsgruppen eingeteilt.
Welche Besoldungsgruppen gibt es?
Das Bundesbesoldungsgesetz unterscheidet die Besoldungsgruppen A, B, C, R und W. Dabei werden Beamte im einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienst in die Besoldungsgruppen A 2 bis A 16 eingestuft.
Beamte des höheren Dienstes in besonderen Leitungspositionen erhalten ihr Gehalt gemäß der Besoldungsgruppen B 1 bis B 11. Für wissenschaftliche Beamte und Hochschullehrer gelten die Besoldungsgruppen C 1 bis C 4. Richter und Staatsanwälte werden nach den Besoldungsgruppen R 1 bis R 10 bezahlt. Die Besoldungsgruppen W 1 bis W 3 sind für Hochschullehrer relevant.
Welche Beamten werden gemäß der Besoldungsgruppe A 13 bezahlt?
Beamte im gehobenen Dienst werden gemäß der Besoldungsgruppen A 9 bis A 13 bezahlt. Dies gilt nicht für Beamte im gehobenen Dienst, die als Richter, Staatsanwalt oder Hochschullehrer arbeiten. Für diese Beamten gelten andere Besoldungsgruppen. Auch Zeit- und Berufssoldaten der Bundeswehr erhalten ihr Gehalt nach den Besoldungsgruppen A 2 bis A 13.
Die Einstufung in die einzelnen Besoldungsgruppen richtet sich nach der beruflichen Qualifikation und der Position der Beamten. Beamte mit der Grundamtsbezeichnung Oberamtsrat werden nach der Besoldungsgruppe A 13 bezahlt. Beispiele hierfür sind Oberamtsräte im Regierungs-, Verwaltungs-, Zoll- oder Justizdienst, Gymnasial-, Realschul- und Sonderschullehrer, Polizeihauptkommissare oder Kriminalhauptkommissare.
Wie hoch ist das Gehalt bei der Einstufung in die Besoldungsgruppe A 13?
Wie hoch die monatlichen Bezüge sind, lässt sich in Besoldungstabellen ablesen. Dabei steigen die Bezüge innerhalb einer Besoldungsgruppe in Abhängigkeit vom Dienstalter und von der Leistung des Beamten in Stufen an.
Die Besoldungsgruppen A 2 bis A 13 werden in 8 Stufen unterteilt. Für die Besoldungsgruppe A 13 sind folgende monatliche Grundgehälter in Euro vorgesehen:
Stufe 1: 3.780,31
Stufe 2: 3.968,45
Stufe 3: 4.155,47
Stufe 4: 4.343,60
Stufe 5: 4.473,08
Stufe 6: 4.603,67
Stufe 7: 4.733,13
Stufe 8: 4.860,40