Zu versteuerndes Einkommen in Deutschland

Zu versteuerndes Einkommen ist in Deutschland das Einkommen, das bei der Festsetzung der Einkommensteuer oder der Körperschaftsteuer zugrundegelegt wird. Zu versteuerndes Einkommen ist also die Bemessungsgrundlage, auf der die jeweilige Steuer festgesetzt wird.

Betrachten wir im Folgenden – in der Darstellung allerdings vereinfacht – das zu versteuernde Einkommen im Bereich der Einkommensteuer:

Das deutsche Einkommensteuerrecht unterscheidet Einnahmen, Einkünfte, Einkommen und zu versteuerndes Einkommen.

Zu versteuerndes Einkommen bei der Einkommensteuer

Bei der Berechnung der Einkommensteuer betrachtet man zunächst die Einnahmen. Von den Einnahmen zieht man die Werbungskosten und die Betriebsausgaben ab. So erhält man die Einkünfte. Die Einkünfte mindert man um bestimmte Freibeträge und ermittelt derart den sogenannten Gesamtbetrag der Einkünfte. Von diesem Betrag werden wiederum Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen und weitere Freibeträge abgezogen. Übrig bleibt das Einkommen, das aber noch nicht zu versteuerndes Einkommen ist. Zu versteuerndes Einkommen ist Einkommen minus eventuelle Freibeträge.

Auf das derart sich ergebende zu versteuernde Einkommen wendet man dann die Einkommensteuertarife an. Unter Einrechnung weiterer Steuerermäßigungen ergibt sich schließlich die festzusetzende Einkommensteuer.

Körperschaftsteuer

Ähnlich ermittelt man das zu versteuernde Einkommen bei der Körperschaftsteuer. Hier betrachtet man zunächst den Gewinn der Kapitalgesellschaft, auf dessen Grundlage man das Einkommen berechnet. Von diesem zieht man diverse Freibeträge ab und bestimmt solcherart endlich das zu versteuernde Einkommen.

Kritik am deutschen Einkommensteuerrecht

Das Einkommensteuerrecht in Deutschland wird seit langem heftig kritisiert. Die Kritiker beanstanden besonders die zahllosen Ausnahmen und Sonderregeln, die ein transparentes Steuerrecht verhindern. Daher war es ein Anliegen etlicher Steuerreformvorschläge, gerade diese Ausnahmen und Sonderregeln abzubauen, um Transparenz zu schaffen und die aus jenem Abbau resultierenden Mehreinnahmen dafür zu nutzen, die Steuersätze zu senken. Bislang ist es bei Vorschlägen geblieben.

Scharf kritisiert wird auch immer wieder – von den Politikern besonders gerne zu Bundestagswahlkampfzeiten – das Phänomen der kalten Progression bei der Einkommensteuer, das dazu führen kann, dass ein Angestellter nach einer Gehaltserhöhung netto weniger in der Tasche behält als vor der Gehaltserhöhung.