Prokurist Gehalt

Gehaltsspanne

Das Gehalt eines Prokuristen ist sehr abhängig von der Größe und der Auftragslage des Unternehmens, in dem er beschäftigt ist. Außerdem spielt die jeweilige Auftragslage eine wesentliche Rolle. So besteht das Gehalt eines Prokuristen fast immer aus einem variablen Anteil, der zwischen 15 und 25 % des Gesamtjahreseinkommens beträgt.

Allgemein lässt sich aber festhalten, dass die Gehaltsspanne eines „typischen“ Prokuristen zwischen 60.000 und ca. 100.000 EUR pro Jahr liegt.

Was ist ein Prokurist?

Ein Prokurist (lat.-ital.: „für die Sorge“) erfüllt in einem Unternehmen eine der wichtigsten kaufmännischen Aufgaben. Er ist als Leitender Angestellter des Umternehmens handlungsbevollmächtigt. Das heißt, er ist als Stellvertreter der Geschäftsleitung berechtigt, alle Arten von Rechtsgeschäften für das Unternehmen vorzunehmen.

Er darf für das Unternehmen Geschäfte abwickeln und im Namen des Unternehmens (wie der Geschäftsführer) mit wenigen Ausnahmen Schriftstücke aller Art unterzeichnen.

Weitreichende Handlungsvollmacht

Die Handlungsvollmacht des Prokuristen kann aber auch auf bestimmte Funktionen beschränkt sein. Für eine wirksame und nach außen hin nachvollziehbare Prokura muss die Person des Prokuristen explizit ernannt werden und zusätzlich ins Handelsregister eingetragen werden.

Meist haben Prokuristen Handlungsvollmachten für alle wirtschaftlichen Bereiche des Unternehmens. Der Prokurist unterschreibt im Namen der Geschäftsleitung wirksam nach innen und nach außen wirkende Verträge.

Der Status des Prokuristen im Unternehmen

Der Prokurist ist in seiner Funktion im Unternehmen stets Arbeitnehmer, im Gegensatz zum Geschäftsführer, der sowohl Arbeitnehmer sein kann als auch Arbeitgeber, nämlich dann, wenn es sich um ein inhabergeführtes Unternehmen handelt.

Der finanziell haftungsrechtliche Unterschied zum Geschäftsführer besteht darin, dass der Prokurist mit seiner Unterschrift niemals persönlich mit Vermögen haftet, da er nicht Gesellschafter des Unternehmens ist.

Die Unterschrift des Prokuristen wird neben seinem Namen mit „ppa.“ (abgekürzt für ital. per procura autoritate) gekennzeichnet, damit klar und eindeutig erkennbar ist, dass es sich bei dem Unterzeichnenden nicht um den Geschäftsführer selbst, sondern eben um den Prokuristen handelt, welcher im Gegensatz zum Geschäftsführer nicht namentlich auf den Geschäftspapieren auftauchen muss.