Justizfachangestellte Gehalt

Das Gehalt der Justizfachangestellten ist altersabhängig und schwankt zwischen 19.500 Euro per anno als Einstiegsgehalt bis hin zu 35.000 Euro per anno. (Quelle: www.gehalt.de)

Justizfachangestellte ist ein anerkannter Lehrberuf gemäß den Richtlinien des Berufsbildungsgesetzes (BGB).

Wo arbeiten Justizfachangestellte?

Justizfachangestellte arbeiten sowohl bei Amts- und Landgerichten als auch bei Oberlandesgerichten, Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten.

Weitere Tätigkeitsfelder sind die Sozialgerichte, aber auch die Staatsanwaltschaften. Sie können ebenso bei Notariaten und Rechtsanwaltskanzleien beschäftigt sein.

Fundiertes juristisches Fachwissen

Eine Justizfachangestellte verfügt über ein fundiertes juristisches Fachwissen und hat zumindest ein intuitives Verständnis von Gesetzen.

Das Erledigen von verwaltenden Büroarbeiten und organisatorische Aufgaben zählen zu ihrem Arbeitsalltag. Im Detail handelt es sich bei diesen Arbeiten unter anderem um die Erledigung des Schriftverkehrs.

Justizfachangestellte errechnen und kümmern sich um Fristen und verwalten Akten. Wenn sie in der Justiz an Servicepunkten arbeiten, gehört auch die Beratung zum Aufgabenbereich.

Allround-Sekretäre mit Verantwortung

Die Tätigkeit einer Justizfachangestellten zeichnet sich durch Vielfalt aus. Als Allround-Sekretärinnen haben sie in der Geschäftsstelle eines Gerichts oder einer Staatsanwaltschaft eine hohe Verantwortung. Dabei ist zum Teil auch das selbstständige Erledigen von Vorgängen gefordert.

Ansonsten arbeiten sie den Richtern oder Staatsanwälten zu, denen sie untergeordnet sind. Als Ansprechpartner für Bürger können sie befugten Personen Einblick in das Grundbuch gewähren. Darüber hinaus beraten sie auch bei Insolvenzen, Ehe- und Familiensachen, beim Nachlass und bei Fragen der Vormundschaft.

Beruf mit Aufstiegschancen

Über den Weg der Weiterbildung haben Justizfachangestellte gute Aufstiegschancen. Sie können beispielsweise als Betriebswirt für Recht oder als Justizfachwirt arbeiten.