Geschichte des Generationenvertrags

Der Begriff Generationenvertrag ist in unserer Zeit Teil des alltäglichen Sprachgebrauchs. Erstmals wurde der Generationenvertrag im 18. Jahrhundert diskutiert. Später erfuhr der Name immer wieder Variationen, doch die Idee dahinter, dass junge, starke Schultern für die älteren Mitbürger, die ihre Lebensleistung vollbracht hatten, einstehen sollten, blieb unverändert.

Historische Wurzeln in der Aufklärung

Der Ausdruck Generationenvertrag begegnet uns seit dem 18. Jahrhundert immer wieder in den Schriften unterschiedlicher Philosophen. Es war die Zeit der Aufklärung, in welcher der damals noch herrschende Absolutismus in Frage gestellt wurde.

Die Philosophen setzten sich mit der Frage auseinander, wie ein gerechter Staat aufgebaut sein sollte, der ohne absoluten Monarchen auskommen würde. Dabei wurde das Ideal der Familie, in der die starken Mitglieder für die schwachen sorgen, auf die Gesamtgesellschaft übertragen. Der Generationenvertrag war geboren. Im 19. Jahrhundert wurden erstmals Überlegungen angestellt, ihn auf die Rente zu übertragen.

„Solidar-Vertrag zwischen den Generationen“

Im 20. Jahrhundert gab es verschiedene Versuche, den Begriff weiterzuentwickeln. Unter Adenauer, der das gesetzliche Rentensystem, wie wir es bis heute kennen, im Jahr 1957 einführte, sprach der Wirtschaftstheoretiker Wilfried Schreiber beispielsweise von einem „Solidar-Vertrag zwischen den Generationen“.

Unter der rot-grünen Bundesregierung rund um die Jahrtausendwende wurde der Generationenvertrag zu „einer der Stützen der Altersvorsorge“. Der Staat führte damals mit der Riester- und der Basisrente zwei Modelle ein, mit denen die Menschen zusätzlich privat vorsorgen sollten.

Bismarck und der Generationenvertrag

Realität wurde der Generationenvertrag erstmals im 19. Jahrhundert. Die Reichsregierung unter Otto von Bismarck führte verschiedene soziale Sicherungssysteme ein und beherzigte schon damals die Idee, dass die arbeitende Generation für die Rentner zahlen sollte. Anders als heute gab es aber keine garantierte Rentenhöhe. Die eingezahlten Beiträge wurden verteilt. Fehlte Geld in der Rentenkasse, sprang nicht der Staat ein, sondern die Bezüge wurden gekürzt.

Bis 1957 blieb dieses System weitgehend unverändert. Der NS-Staat führte lediglich einige Prämierungen ein und erkannte beispielsweise den Juden ihre Rentenansprüche ab. Diese Gesetze wurden nach dem Ende des Dritten Reichs aufgehoben. Die Bundesregierung Adenauer führte dann ein gewisses Mindestrentenniveau ein, sorgte für eine Kapitaldeckung durch den Staat, wenn die Beiträge nicht reichen sollten und koppelte die Rentenhöhe an die Lohnentwicklung. Bis heute besteht der Generationenvertrag – auch im Rahmen der Rente mit 67 – wesentlich aus diesen Bausteinen.