Generationenvertrag

Der Generationenvertrag beschreibt in der Rente die Idee eines solidarischen Systems, das auf dem gesellschaftlichen Konsens beruht, dass Jüngere für Ältere einstehen sollten.

Konkret bedeutet dies für die gesetzliche Rente in Deutschland Folgendes: Die Rentenbeiträge, welche die Arbeitnehmer (und Arbeitgeber) bezahlen, werden nicht angespart, sondern direkt für die Altersbezüge der derzeit Empfangsberechtigen aufgewendet.

Die Höhe der eigenen Rentenbeiträge sagt so nichts darüber aus, wie viel Rente man später tatsächlich einmal bekommen kann. Dies hängt davon ab, wie viele Arbeitnehmer wie viel in die Rentenkasse einzahlen, wenn man selbst empfangsberechtigt ist.

Warum gibt es einen Generationenvertrag?

Der Generationenvertrag wurde im 19. Jahrhundert von der Reichsregierung unter Otto von Bismarck erdacht und eingeführt. Zuvor gab es keine staatliche Rentensicherung für alle Arbeitnehmer.

Der Generationenvertrag war deshalb alternativlos: Denn nur so konnte die Regierung sicherstellen, dass sofort alle Rentner versorgt würden.

Zudem zahlten damals etwa zehn Arbeitnehmer für einen Rentner, der durchschnittlich nur zehn Jahre Rente bezog. Das System schien deshalb krisensicher zu sein: So lange die Zahl der arbeitenden Bevölkerung immer signifikant höher als die Zahl der Rentner sein würde, wären durch den Generationenvertrag die Altersbezüge gesichert, so die Überlegungen im 19. Jahrhundert.

Das demographische Problem

Ein Problem kann sich ergeben, wenn sich die Verhältnisse umzukehren beginnen, wie es seit der Mitte des 20. Jahrhunderts in Deutschland der Fall ist. Es werden immer weniger Kinder geboren, zugleich werden die Menschen aber auch immer älter. Dass die Arbeitnehmer heute 20 Jahre und länger Rente beziehen, ist längst die Regel und nicht mehr die Ausnahme.

Laut dem Fachportal Rente.com zahlen heute gerade noch drei Arbeitnehmer für einen Rentner. 2030 werden es vermutlich nur noch zwei sein. Man muss allerdings bedenken, dass auch die Produktivität der Wirtschaft steigt.

Die Zukunft des Generationenvertrags

Die wechselnden Bundesregierungen seit der Jahrtausendwende haben trotzdem einen zögerlichen Ausstieg aus dem Generationenvertrag begonnen, indem sie über die Riester-Rente und die Basis-Rente Anreize für eine private Altersvorsorge schufen. Die Große Koalition erhöhte zudem das Renteneintrittsalter von 65 auf 67 Jahre (Rente mit 67).

Die Zukunft des Generationenvertrags ist heute ungewiss; sie hängt wesentlich von Entscheidungen der Politik ab.